Und wieder grüßt die #Klarnamenpflicht…

Chris Schröder 14.01.2020, 9:18 Uhr

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) befürwortet die Pläne der Bundesjustizministerin Lambrecht (SPD)  – die übrigens gegen eine Klarnamenpflicht ist- stärker gegen Hass im Netz vorzugehen und forderte in der BILD am Sonntag eine Pflicht zu Klarnamen in Sozialen Netzwerken. Regeln und Werte der analogen Welt, müssten nach seiner Auffassung auch in der digitalen Welt gelten. Anonymität passe dazu überhaupt nicht.

Klingt bekannt? Ihr irrt euch nicht! Es ist noch nicht mal ein Jahr her, da zündete diese Nebelkerze bereits die CDU-Parteivorsitzende AKK nach dem Zerstörungsvideo von Rezomusik. Herr Schäuble war da auch schon mit von der Partie. Doch die Forderung gibt es deutlich länger. Spannenderweise wird sie von Mitgliedern der Partei gefordert, die anonyme Großspender verschwiegen hat, schwarze Kassen führte und die Einführung eines Lobbyregisters blockiert.

In Deutschland existiert übrigens mit § 13 Abs. 6 des Telemediengesetzes eine Rechtsvorschrift, die den Klarnamenzwang bei Telemedien verbietet, wenn dies technisch möglich und zumutbar ist. Der BGH hatte außerdem bereits vor fast 11 Jahren ein entsprechendes Grundsatzurteil gefällt. Damals ging es um ein Portal, auf dem Schüler anonym ihre Lehrer bewerten konnten, das sogenannte „Spick mich“-Urteil. Das Berliner Landesgericht kippte 2018 sogar den Klarnamenzwang bei Facebook in weiten Teilen.

Mal abgesehen von den zugrunde liegenden Rechtsvorschriften und Urteilen, braucht man doch nur nach China, Iran oder Nordkorea zu schauen, um zu wissen, dass diese Forderung von Herrn Schäuble eine ziemlich blöde Idee ist, die die freie Meinungsäußerung und damit das Grundgesetz beschneidet. Und wem das zu weit weg ist, der überlegt vielleicht noch mal, was allein im letzten Jahr hier passiert ist. Wir wissen, von Fällen, dass Polizei und andere Staatsorgane von rechtsextremen Gruppierungen unterwandert sind, die gern Listen erstellen, Morddrohungen verschicken und sich auf Tag X vorbereiten. Aber es gibt noch viele andere Gründe, warum man im Netz anonym bleiben möchte. Manchmal sind sie auch einfach persönlicher Natur.

Zu guter Letzt noch der Hinweis, dass es sehr wohl ausreichende Möglichkeiten zur Identifizierung im Netz gibt. Die entsprechenden Gesetze und Vorschriften sind vorhanden. Man muss sie nur durchsetzen. Dass es dabei Hürden gibt, dient allein dem Schutz vor Willkür und Beschneidung der Grundrechte.

Das sieht auch die große Mehrheit der Twitteruser so. Wir haben für euch die treffendsten Tweets zum Thema zusammengetragen.

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