Thread: Das berühmte Beischlafurteil des AG Mönchengladbach
Aberwitzige Gesetze, Klagen, Gerichtsurteile und Rechtsvorschriften gibt es in Deutschland viele. Die meisten davon bleiben uns Nichtjuristen ja meistens verborgen oder man erfährt nur selten von ihnen. Wie gut, dass es Twitter und die dortige Juristen-Bubble gibt. Dort wird man einfach über alles aufgeklärt. Zum Beispiel über die Feinheiten des berühmten Beischlafurteiles des AG Mönchengladbach (Urteil vom 24.04.1991 – 5a C 106/91 –) und seiner Existenz.
Bei dem Fall hatte der Kläger bei der Beklagten für sich und seine Lebensgefährtin eine Urlaubsreise nach Menorca für 3.078,- DM gebucht. Weil das Zimmer nur zwei Einzelbetten statt eines Doppelbettes hatte, klagte er auf Minderung der Reisekosten bzw. Schadenersatz, mit der Begründung, dies hätte ein „friedliches und harmonisches Einschlaf- und Beischlaferlebnis“ unmöglich gemacht. Das AG Mönchengladbach wies die Klage ab. Der Kläger hätte nicht näher dargelegt, welche besonderen Beischlafgewohnheiten er habe, die verbundene Doppelbetten voraussetzten. Der Richter begründete dies mit alternativen Beischlafgewohnheiten, die im Einzelbett ausgeführt werden können und gab sogar Tipps, wie dem Mangel hätte Abhilfe geschaffen werden können.
Die Userin @Etjittkeenwood hat diesen Thread darüber geschrieben.
Ihr kennt ja das berühmte Beischlafurteil des AG Mönchengladbach (5a C 106/91 fehlende Möglichkeit des Beischlafs als Reisemangel, weil Einzelbetten). Ich hatte das Urteil nie komplett gelesen und wurde jetzt auf die Hosengürtel Ratschläge hingewiesen.Ein thread1/x— Südstadt (@Etjittkeenwood) August 13, 2020
Also wie Ihr alle wisst, beruft sich d Gericht zunächst auf seine eigene Lebenserfahrung und führt aus:“Dem Gericht sind mehrere allgemein bekannte und übliche Variationen der Ausführung des Beischlafs bekannt, die auf einem einzelnen Bett ausgeübt werden können… 2/x— Südstadt (@Etjittkeenwood) August 13, 2020
und zwar durchaus zur Zufriedenheit aller Beteiligten. Es ist also ganz und gar nicht so, dass der Kläger seinen Urlaub ganz ohne das von ihm besonders angestrebte Intimleben hätte verbringen müssen.“3/x— Südstadt (@Etjittkeenwood) August 13, 2020
Dann kommen aber erst die richtigen Tipps, das Gericht nimmt einfühlsam auf die Gewohnheiten des Klägers Rücksicht: 4/x— Südstadt (@Etjittkeenwood) August 13, 2020
„Aber selbst wenn man dem Kläger seine bestimmten Beischlafpraktiken zugesteht, die ein fest verbundenes Doppelbett voraussetzen, liegt kein Reisemangel vor, denn der Mangel wäre mit wenigen Handgriffen selbst zu beseitigen gewesen.“ 5/x— Südstadt (@Etjittkeenwood) August 13, 2020
Und jetzt passt auf:
„Der Kläger hat ein Foto der Betten vorgelegt. Auf diesem Foto ist zu erkennen, dass die Matratzen auf einem stabilen Rahmen liegen, der offensichtlich aus Metall ist.“ 6/x— Südstadt (@Etjittkeenwood) August 13, 2020
„Es hätte nur weniger Handgriffe bedurft und wäre in wenigen Minuten zu erledigen gewesen, die beiden Metallrahmen durch eine feste Schnur miteinander zu verbinden.“ 7/x— Südstadt (@Etjittkeenwood) August 13, 2020
Keine Schnur zur Hand? Jetzt d grandiose lifehack:“Es mag nun sein, dass d Kläger etwas derartiges nicht dabei hatte. Eine Schnur ist aber für wenig Geld zu besorgen. Bis zur Beschaffung dieser Schnur hätte sich d Kläger beispielsweise seines Hosengürtels bedienen können,“ 8/x— Südstadt (@Etjittkeenwood) August 13, 2020
Und warum nämlich hätte er einfach seinen Hosengürtel nehmen können? Ist klar:“denn dieser [der Gürtel] wurde in seiner ursprünglichen Funktion in dem Augenblick sicher nicht benötigt.“😂9/9— Südstadt (@Etjittkeenwood) August 13, 2020