Thread: Das berühmte Beischlafurteil des AG Mönchengladbach

Chris Schröder 17.08.2020, 9:53 Uhr

Aberwitzige Gesetze, Klagen, Gerichtsurteile und Rechtsvorschriften gibt es in Deutschland viele. Die meisten davon bleiben uns Nichtjuristen ja meistens verborgen oder man erfährt nur selten von ihnen. Wie gut, dass es Twitter und die dortige Juristen-Bubble gibt. Dort wird man einfach über alles aufgeklärt. Zum Beispiel über die Feinheiten des berühmten Beischlafurteiles des AG Mönchengladbach (Urteil vom 24.04.1991 – 5a C 106/91 –) und seiner Existenz.

Bei dem Fall hatte der Kläger bei der Beklagten für sich und seine Lebensgefährtin eine Urlaubsreise nach Menorca für 3.078,- DM gebucht. Weil das Zimmer nur zwei Einzelbetten statt eines Doppelbettes hatte, klagte er auf Minderung der Reisekosten bzw. Schadenersatz, mit der Begründung, dies hätte ein „friedliches und harmonisches Einschlaf- und Beischlaferlebnis“ unmöglich gemacht. Das AG Mönchengladbach wies die Klage ab. Der Kläger hätte nicht näher dargelegt, welche besonderen Beischlafgewohnheiten er habe, die verbundene Doppelbetten voraussetzten. Der Richter begründete dies mit alternativen Beischlafgewohnheiten, die im Einzelbett ausgeführt werden können und gab sogar Tipps, wie dem Mangel hätte Abhilfe geschaffen werden können.

Die Userin @Etjittkeenwood hat diesen Thread darüber geschrieben.

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