Paragraf 219a: Wie ein absurdes Werbeverbot das Recht auf Information behindert

Max Kilian 14.12.2018, 10:19 Uhr

Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch darf es auch in Zukunft nicht geben“, sagte Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) kürzlich.

Hintergrund ist der umstrittene Strafrechtsparagraf 219a, der in einer moderenen und aufgeklärten Gesellschaft eigentlich längst der Vergangenheit angehören sollte. Paragraf 219a verbietet „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche. Werbung! Für Schwangerschaftsabbrüche! Was sich schon in der Theorie reichlich unpassend anhört, wirkt in der Praxis erst richtig grotesk: Dem Paragrafen folgend macht sich bereits strafbar, wer „seines Vermögensvorteils wegen“ öffentlich Schwangerschaftsabbrüche anbietet.

Das wohl bekannteste Gesicht der Debatte ist die Gießener Ärztin Kristina Hänel. Sie informierte auf ihrer Website über Bedingungen und Möglichkeiten von Schwangerschaftsabbrüchen. So machte sich Frau Hänel strafbar und wurde wegen Verstoßes gegen eben jenen Paragrafen 219a StGB zu einer Geldstrafe verurteilt. Willkommen im Jahr 2018!

Diskutiert wird das Werbeverbot für Abtreibungen schon länger. Doch nun wurde – auch durch den Fall von Frau Hänel – eine längst fällige politische Debatte auf höchster Ebene ausgelöst: Während sich FDP, Linke und Grüne ganz klar für die Streichung des Paragrafen 219a aussprechen, gibt es in Teilen der SPD noch Redebedarf. Und bei den Parteien, die das christliche „C“ im Namen tragen, ist das Themenfeld der Abtreibung und Schwangerschaftsabbrüche augenscheinlich eh so etwas wie Kryptonit, dass man auf gar keinen Fall anfassen darf.

Nun hatte die FDP-Fraktion im Bundestag einen Antrag zur Streichung des Paragrafen 219a eingereicht, um so – unter Mithilfe der SPD – eine Einigung zu erwingen. Union und SPD verhinderten mit ihrer Mehrheit jedoch eine sofortige Abstimmung über die Abschaffung von 219a, für die es im Parlament wohl eine Mehrheit gegeben hätte. Nun wird also erst einmal wieder beraten. Und beraten. Und nochmals beraten. Selbstverständlich zum Wohle der Frauen.

Wir haben für Euch die treffendsten Tweets zum Paragrafen 219a und den Hashtag #wegmit219a gesammelt. Macht Euch auf diese Weise einfach Euer eigenes Bild!

#1:


(Beitrag wurde gelöscht)

#2:

#3:

#4:

#5:

#6:

#7:

#8:

#9:

#10:

#11:

#12:

#13:

#14:

#15:

Über den Autor/die Autorin

Max Kilian

Redaktionsleitung

Alle Artikel