AfD: Wir dürfen die Partei weiterhin „Prüffall“ nennen
Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden: Der Verfassungsschutz darf die AfD nicht mehr öffentlich als „Prüffall“ bezeichnen. Das Gericht gab einem Eilantrag der Partei statt, die sich durch die Bezeichnung als „Prüffall“ stigmatisiert (!) fühlte.
Grund für die Bezeichnung der AfD als Prüffall: Der Verfassungsschutz sieht bei der Partei – und speziell beim völkischen Flügel und der Jugendorganisation (JA) der AfD – Anhaltspunkte für „demokratiefeindliche Bestrebungen“, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung stehen.
Klar ist, die AfD und zahlreiche Mitglieder stehen weiterhin unter Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Wir haben die treffendsten Tweets zum #Prüffall gesammelt!
#1: Stigmatisierung sollte der sogenannten „Alternative“ eigentlich bestens bekannt sein:
Die AfD klagt gegen den Verfassungsschutz, weil dieser die Partei "Prüffall" nennt und dies die AfD stigmatisiere (!).
Die AfD, die ständig Flüchtlinge, Migranten und "links-grün"-versiffte Gutmenschen stigmatisiert, beklagt Stigmatisierung.
Kann man sich nicht ausdenken.
— Kaffeecup (@kaffeecup) February 6, 2019
#2:
Doch:
Die AfD ist noch immer ein Prüffall.
Die AfD ist noch immer ein Prüffall.
Die AfD ist noch immer ein Prüffall.Und bitte nicht vergessen, dass die AfD noch immer ein #Prüffall ist.
— Sarah Bosetti (@sarahbosetti) February 26, 2019
#3:
lol – die Ritter der "Meinungsfreiheit" in Aktion. #Prüffall #noAfD
— Katharina Nocun (@kattascha) February 26, 2019
#4:
Der #Verfassungsschutz darf die AfD nicht #Prüffall nennen, weil die Partei dagegen geklagt hat.
Ab sofort muss man sie also „Heulsusen“ nennen.— ZDF heute-show (@heuteshow) February 26, 2019
#5:
https://twitter.com/Matthias_Quent/status/1100401198912409600
#6:
Die #AfD kommt jetzt in den Genuss eines Rechtsstaates, den es unter einer #AfD-Regierung nicht gäbe. Das sollte man nicht vergessen. #Prüffall
— Markus Decker (@BerlinerNotizen) February 26, 2019
#7:
Dann ist ja alles wieder gut:
Partei, deren thüring. Spitzendkandidat eine "erinnerungspolitische Wende um 180 Grad" fordert, darf vom #Verfassungsschutz nicht als #Prüffall bezeichnet werden. #AfD— extra3 (@extra3) February 26, 2019
#8:
Ich habe kein Problem damit, die #AfD nicht als #Prüffall zu bezeichnen. Dann werde ich sie eben wieder – weniger verharmlosend – als menschenverachtende, geschichtsverklärende Rassisten bezeichnen.
Mir würde an deren Stelle #Prüffall allerdings besser gefallen 😉.#noafd
— Arno Peper (@PeperArno) February 26, 2019
#9:
Irgendwie geht in der Debatte zum „Prüffall“ unter, dass weite Teile der AfD „Verdachtsfall“ sind.
— Peter Nagel (@drpeternagel) February 26, 2019
#10:
Soso, der #Verfassungsschutz darf die AfD nicht mehr als #Prüffall bezeichnen. Dann mache ich das eben: Die AfD ist nicht nur ein Prüffall – AfD-Abgeordnete wie #Höcke sind eindeutig rechtsextrem.
— Katharina Nocun (@kattascha) February 26, 2019
#11:
https://twitter.com/dergazetteur/status/1100434750068719616
#12:
Nach Ehrenmann und Ehrenfrau:
Jugendwort des Jahres 2019 wird definitiv #Prüffall.— extra3 (@extra3) February 26, 2019
#13:
Das Urteil sagt nur aus, dass die #AfD vom #Verfassungsschutz nicht als #Prüffall bezeichnet werden darf. Alle anderen dürfen die TATSACHE, dass die AfD ein Prüffall für den Verfassungsschutz ist, weiterhin natürlich äußern und bestätigen.
— Volksverpetzer (@Volksverpetzer) February 26, 2019
#14:
Übrigens: Dass die "Junge Alternative" und der faschistische Flügel der #AfD unter #Höcke, dem laut #Gauland bis zu 40% der ganzen Partei angehören, nicht #Prüffall, sondern bereits #Verdachtsfall ist, darf der #Verfassungsschutz weiterhin sagen. #AfDistPrueffall
— Volksverpetzer (@Volksverpetzer) February 26, 2019