AfD: Wir dürfen die Partei weiterhin „Prüffall“ nennen

Max Kilian 27.02.2019, 15:09 Uhr

Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden: Der Verfassungsschutz darf die AfD nicht mehr öffentlich als „Prüffall“ bezeichnen. Das Gericht gab einem Eilantrag der Partei statt, die sich durch die Bezeichnung als „Prüffall“ stigmatisiert (!) fühlte.

Grund für die Bezeichnung der AfD als Prüffall: Der Verfassungsschutz sieht bei der Partei – und speziell beim völkischen Flügel und der Jugendorganisation (JA) der AfD – Anhaltspunkte für „demokratiefeindliche Bestrebungen“, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung stehen.

Klar ist, die AfD und zahlreiche Mitglieder stehen weiterhin unter Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Wir haben die treffendsten Tweets zum #Prüffall gesammelt!

#1: Stigmatisierung sollte der sogenannten „Alternative“ eigentlich bestens bekannt sein:

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https://twitter.com/Matthias_Quent/status/1100401198912409600

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https://twitter.com/dergazetteur/status/1100434750068719616

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