Thread: Über Meinungen und Meinungsäußerungen

Max Kilian 31.07.2019, 16:19 Uhr

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ So steht es in Artikel 5, Absatz 1 des deutschen Grundgesetzes geschrieben, so ist es in der Bundesrepublik Deutschland bekanntermaßen Gesetz. Auch, wenn eine gewisse Sorte von Bürgern, die auffallend häufig auch besorgt ist, dies wiederholt in Frage stellt. Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
Im Zuge der immer heftiger – und häufig auch immer niveauloser und beschämender – ausfallenden Auseinandersetzungen in den sozialen Netzwerken scheinen manche Nutzer jedoch davon überzeugt zu sein, dass die Meinungsfreiheit gleichbedeutend mit der „Ich muss alles Mögliche im Netz mit meiner persönlichen Meinung kommentieren“-Bürgerpflicht ist. Lasst Euch gesagt sein: Dem ist nicht so. Man kann nämlich auch eine gänzlich andere Meinung vertreten als manch ein anderer Nutzer und diesen und seine eigene Meinung trotzdem akzeptieren. Einfach so. Und überhaupt gilt auch bei Meinungsäußerungen: Der Ton macht die Musik. Zugegeben, demnach ist das Internet ein wirklich schrecklich anzuhörendes Musikstück.
Twitteruserin @MelsGedanken hat zum Thema Meinungen, Meinungsäußerungen und Meinungsfreiheit nun einen sehr anschaulichen Thread verfasst, den wir Euch auf gar keinen Fall vorenthalten möchten. In diesem Sinne #JeSuisVanilleeis!
++UPDATE ++ Wie der Name schon sagt, ist Twitteruserin Halbblutlehrerin, ihr werdet es sicherlich bereits ahnen, Lehrerin. Und in diesem Zusammenhang schreibt sie auf Twitter immer wieder interessante und lesenswerte Threads – über Kinder, über Schüler*innen und über den Beruf der Lehrerin oder des Lehrers!


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