Thread: Nein heißt Nein

Chris Schröder 07.02.2020, 16:59 Uhr

Seit 2016 gilt das novellierte Sexualstrafrecht mit dem Grundsatz „Nein heißt Nein“. Kernpunkt: Für die Strafbarkeit eines Übergriffes kommt es nicht mehr darauf an, ob mit Gewalt gedroht oder diese angewendet wurde, sondern ob das Opfer die sexuelle Handlung gewollt hat oder nicht.

Natürlich bedeutet nicht jeder „Übergriff“ gleich eine strafbare Handlung. Oft sind es auch nur verbale Angriffe oder Versuche einer emotionalen Erpressung. Aber auch die sind alles andere als angenehm und harmlos. Offenbar sind sich viele Männer nicht bewusst, dass sie auch da Grenzen überschreiten. Der nun folgende Thread von @Ophelia_BDSM macht dies deutlich. Wir brauchen dringend mehr Aufklärung. Nein heißt Nein gilt nicht nur im Sexualstrafrecht. Es sollte Common Sense sein.

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