Organspende: Sprechen wir über die Widerspruchslöung

Manuela Jungkind 20.01.2024, 8:15 Uhr

Gedanken, die sich um Tod und Krankheit drehen, schieben wir gerne so weit wie möglich von uns. So menschlich dieser Impuls sein mag, knapp 8.500 Menschen in Deutschland genießen dieses Privileg nicht, sie warten derzeit auf ein Spenderorgan. Diese Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige finden sich in der schwierigen Lage, dass ihr Leben an den Tod einer anderen Person gebunden ist.

Organspende in Deutschland: Entscheidungslösung

Im Jahr 2022 gab es bundesweit 869 Organspenderinnen und Organspender. Das entspricht 10,3 Organspenderinnen und -spendern pro Million Einwohner. Eine erschreckend kleine Zahl, die im europaweiten Vergleich auffällig gering ist. In Spanien etwa liegt der Wert postmortaler Organspenden fast viermal so hoch.

Die Organspende ist nicht nur medizinisch herausfordernd, sondern vor allem ein emotional aufgeladenes Thema. Schnell fliegen Begriffe wie „Organhandel“ und „Ersatzteillager“ durch die Gegend. Dabei sind sowohl die technischen wie auch die formalen Hürden für eine Organtransplantation hoch.

Hirntod als Voraussetzung für die Organentnahme

Auf der Info-Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung heißt es: „Organe können nur Verstorbene spenden, bei denen der Tod unter bestimmten Bedingungen eingetreten ist. Voraussetzung für eine Organspende ist, dass die gesamten Hirnfunktionen unumkehrbar ausgefallen sind. Dieser Zustand ist als Hirntod bekannt.“

Der Hirntod muss durch mindestens zwei Fachärztinnen oder -ärzten unabhängig voneinander bestätigt werden, wobei die Diagnostik besonders aufwendigen Anforderungen unterliegt. Ein Prozess, der zum Teil Tage dauert und selbstverständlich nur eingeleitet wird, wenn sich die Person zu Lebzeiten bereit erklärt hat, ihre Organe nach ihrem Ableben zu spenden, oder deren Angehörige diese heikle Entscheidung für sie getroffen haben, sofern der Wille der oder des Verstorbenen nicht bekannt war.

Was versteht man unter der Widerspruchslösung?

Eine Möglichkeit, die Zahl der Organspenden zu erhöhen und damit viel Leid zu verhindern, stellt die Widerspruchslösung dar. Sie dreht den in Deutschland geltenden Ansatz (Entscheidungslösung) um, dass die Entnahme von Organen nach dem Ableben nur mit Zustimmung möglich ist. Stattdessen gilt jeder automatisch als Organspender – außer man selbst oder Angehörige widersprechen. Doch die Widerspruchslösung ist heiß umstritten. Das zeigt auch der Thread von Intensivpfleger und Autor Ricardo Lange.

Vorbildlich

Habt ihr schon einen Organspendeausweis?

Der Organspendeausweis ist neben einer Patientenverfügung aktuell die einfachste Möglichkeit zu vermitteln, wie ihr zur Organspende steht. Auf ihm könnt ihr festhalten, ob und welche Organe nach eurem Ableben entnommen werden dürfen – oder exakt das ausschließen. Damit zeigt ihr Verantwortungsbewusstsein und erspart euren Angehörigen nach eurem Ableben diese schwierige Entscheidung. Auf der Info-Seite für Organspende könnt ihr euren Ausweis digital ausfüllen und ausdrucken oder als Plastikkarte bestellen.

Das Befassen mit dem Thema hilft, Ängste abzubauen

Zentrale Register sind aktuell in Planung

Die Widerspruchslösung gilt bereits in den meisten Ländern Europas

Die eigenen Wünsche zu regeln zeigt Verantwortungsbewusstsein

Eigentlich ganz einfach

Scheut nicht vor dem Thema zurück


Mehr über die Widerspruchslösung findet ihr hier:

Bundestag lehnt Widerspruchslösung beim Organspenden ab – Die treffendsten Tweets

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Stellv. Redaktionsleitung

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