
Spricht man mit Menschen, die bereits ein gewisses Alter erreicht haben, so dürfte diesen das Thema Kleiderordnung noch bekannt vorkommen. Denn während es früher in gar nicht wenigen Bereichen üblich war, einen bestimmten Dresscode einzuhalten, ist dies heutzutage nur noch sehr selten der Fall. Klar, in bestimmten Berufen werden auch heute noch besondere Klamotten vorgeschrieben, man denke an die Polizei in ihren Uniformen oder beispielsweise auch an Richterinnen oder Richter vor Gericht. In der Freizeit kann es vorkommen, dass einem der Zutritt zu einem Casino bzw. zu einer Spielbank wegen der falschen Klamotten verweigert wird. Aber im Großen und Ganzen können wir heute alle nahezu überall das tragen, was wir tragen wollen. Auch an Schulen in Deutschland gibt es keine einheitlichen, gesetzlichen Kleiderordnungen. Eine Vorschrift zum Tragen einer Schuluniform ist rechtlich nicht bindend, niemand darf vom Unterricht ausgeschlossen werden, weil er dort nicht in der vorgeschriebenen Kleidung erscheint.
Anders sieht es mit dem Verbot einzelner Kleidungsstücke aus, das in den sogenannten Erziehungsauftrag der jeweiligen Schule fällt. So berichtet im vorliegenden Fall die Threads-Userin @marenscheffler von einer an der Schule erlassenen Kleiderordnung. Diese schreibt vor, dass Mädchen keine Leggings mehr tragen dürfen – warum auch immer. Welche Vorschriften dabei noch für Unverständnis bei Schülerinnen und Schülern und Eltern gleichermaßen sorgen, lest ihr nun in unserem Beitrag.
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