Thread: Über Stechuhr und Vertrauensarbeitszeit

Max Kilian 16.05.2019, 8:40 Uhr

Am Montag hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden, dass Arbeitgeber die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter systematisch erfassen müssen. Nur so lasse sich überprüfen, ob zulässige Arbeitszeiten überschritten würden. Und nur das garantiere die im EU-Recht zugesicherten Arbeitnehmerrechte.

Was auf den ersten Blick recht harmlos klingt, hat für große Entrüstung gesorgt. Arbeitgebervertreter gehen auf die Barrikaden und sehen unsere Wirtschaft bereits kurz vor dem Untergang. Vor einer „Stechuhr für alle“ oder auch dem „Ende der flexiblen Arbeitszeiten“ wird gewarnt. Gewerkschaften hingegen loben die Entscheidung des EuGH als einen wichtigen Schritt zum besseren Schutz von Arbeitnehmern.

Warum eine Arbeitszeiterfassung nicht per se ausschließlich ein bürokratisches Monster darstellen muss, sondern tatsächlich zum Wohle der Mitarbeiter und damit letztendlich auch zum Wohle der Arbeitgeber dienen könnte, zeigt der lesenswerte Thread von @bergdame und die dazugehörigen Kommentare anderer Nutzer.

Auch andere Nutzer berichten über ihre Erfahrungen:

Über den Autor/die Autorin

Max Kilian

Redaktionsleitung

Alle Artikel